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Digitale Funkwasserzähler – Update

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) hat sich mit den Datenschutzrechtlichen Aspekten bei der Nutzung von Funkwasserzählern auseinandergesetzt.

https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/verkehr-versorger/datenschutzrechtliche-aspekte-bei-der-nutzung-von-funkwasserz%C3%A4hlern

Wie wir schon in den Stadtverordnetenversammlungen zu diesem Thema angemahnt hatten, ist bei der Nutzung von Funkwasserzählern seitens der Stadt bezüglich des Datenschutzes einiges zu beachten.

Die Bürger sind vor dem Einbau dieser Wasseruhren über den Datenschutz und über die Möglichkeit eines Widerspruchs zu informieren. Dieser Pflicht ist die Stadt Sontra lt. unseren Informationen bisher nicht nachgekommen. 

Leider sieht der hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit diesen Sachverhalt nicht wie seine Kollegen in Bayern ( https://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb28/k7.html#7.3 ) oder Thüringen. Dort haben die Bürger die Wahl, ob sie so einen Wasserzähler in ihren eigenen vier Wänden haben wollen. Auf unsere Nachfrage wird sich das Land Hessen nicht mit dieser Thematik auseinandersetzen.

Hier bleibt den Bürgern leider nur der Widerspruch und ggf. die Klage. Unser Antrag den Bürgern von Sontra auch diese Wahlmöglichkeit einzuräumen wurde von der SPD- und CDU- Fraktion im Stadtparlament abgelehnt (-> siehe Top 6).

Für uns unverständlich, da die Stadt trotz allem die alten analogen Zähler teilweise weiterverwenden muss, da die Digitalen Geräte nicht für jeden Einsatz geeignet sind. Diese Tatsache und die o.a. Informationspflicht der Stadt müsste zudem noch in die wirtschaftlichen Berechnungen (-> Artikel) einfließen und würde die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme, wie schon von uns dargelegt, weiter ad absurdum führen.

Karsten Skowronnek

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